Wahlgrab Einzeln
- Grabstelle wählbar
- für 1 Erdbestattung und / oder 2 Urnen
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre ab der zuletzt erfolgten Bestattung oder Beisetzung
- Verlängerung möglich
Wahlgrab Doppel
- Grabstelle wählbar
- für 2 Erdbestattungen und / oder 4 Urnen
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre ab der zuletzt erfolgten Bestattung oder Beisetzung
- Verlängerung möglich
Reihengrab Einzeln
- Grabstelle nicht wählbar
- für 1 Erdbestattung, Urne nicht möglich
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre
- keine Verlängerungsmöglichkeit
Kindergrab
- Grabstelle nicht wählbar
- für 1 Erdbestattung oder Urne bis zum Alter von 5 Jahren
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre
- Verlängerung ohne Gebühren möglich
Urnengrab Einzeln
- Grabstelle nicht wählbar
- für 1 Urne, keine Erdbestattung möglich
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre
- keine Verlängerungsmöglichkeit
Urnengrab Doppel
- Grabstelle wählbar
- für 2 Urnen, keine Erdbestattung möglich
- Grabpflege und -beräumung durch die Angehörigen
- Ruhezeit 20 Jahre ab der zuletzt erfolgten Beisetzung
- Verlängerung möglich
Pflegevereinfachtes Grab / Grüne Wiese
- Grabstelle nicht wählbar
- für 1 Erdbestattung, Urne nicht möglich
- Grabeinfassung, Bepflanzung mit einem immergrünen Bodendecker und Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung
- Ruhezeit 20 Jahre
- danach Beräumung des Grabs durch die Friedhofsverwaltung
- keine Verlängerungsmöglichkeit